Einbruch­schutz

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Einbruch­schutz für Ihr Haus, Wohnung, Balkon oder Geschäftsräume

Sie möchten Ihr Zuhause oder Ihre Geschäfts­räume einbruch­sicher gestalten? Wir stehen Ihnen zur Seite – von der persön­lichen Besich­tigung Ihres Gebäudes bis hin zur gemein­samen Produkt­auswahl und Instal­lation. Hierbei passen wir uns ganz an Ihre Bedürf­nisse und die indi­vi­duelle Beschaf­fenheit Ihres Gebäudes an.

Ganz gleich ob Sie eine indi­vi­duell designte, einbruchs­si­chere Haustür gefertigt oder bestehende Haus‑, Wohnungs‑, Keller­türen bzw. Fenster mit Einbruch­schutz nach­ge­rüstet haben wollen. In dem für Sie kosten­losen Besich­ti­gungs­termin besprechen wir, welche Sicher­heits­vor­keh­rungen in Ihrem indi­vi­du­ellen Fall notwendig sind.

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Einbruchschutz für ihr Haus
Einbruch­schutz für ihr Haus

Einbruch­schutz Haus

Ihr Haus bietet Einbre­chern viele Einstiegs­mög­lich­keiten. Haustür, Fenster, die Balkontür und Keller­zu­gänge sind besonders beliebt. Um Einbruchs­schutz zu gewähr­leisten, sind wir von der Fertigung Ihrer Haustür über den Einbau bzw. der Nach­rüstung entspre­chender Sicher­heits­me­cha­nismen an Fenstern oder Türen bis zur Instal­lation für Sie da.

Einbruch­schutz Wohnung

Vor allem Erdge­schoss­woh­nungen sind für Einbrecher attraktiv. Die entschei­denden Sicher­heits­me­cha­nismen für einen wirk­samen Einbruch­schutz sind jedoch meistens nach­rüstbar. Gerne beraten wir Sie auch hier im Rahmen einer persön­lichen Besich­tigung und stellen die indi­vi­du­ellen Sicher­heits­an­for­de­rungen Ihres Wohn­raums heraus.

Einbruchschutz für ihre Wohnung
Einbruch­schutz für ihre Wohnung
Einbruchschutz für ihren Balkon
Einbruch­schutz für ihren Balkon

Einbruch­schutz Balkon

Die Bereiche rund um Balkon und Terrasse werden häufig als Gefah­renherd unter­schätzt. Balkon- bzw. Teras­sen­türen können ohne Einbruch­schutz leicht aufge­brochen und Balkon- bzw. Teras­sen­tür­fenster leicht einge­schlagen werden. Gerne beraten wir Sie nach den Anfor­de­rungen Ihres Gebäudes und instal­lieren entspre­chende Sicherheitsbauteile.

Wider­stands­klassen beim Einbruchschutz:

Seit dem Jahr 2011 wurden mit der DIN EN 1627 euro­päische Normen zur Klas­si­fi­zierung der Sicherheit von einbruchs­hem­menden Bauteilen defi­niert. Hierbei werden die getes­teten Bauteile in die Wider­stands­klassen RC 1N bis RC 6 (Resis­tance Class) einge­ordnet. RC 1N stellt die nied­rigste Sicher­heits­stufe dar, RC 6 die höchste. Jede Wider­stands­klasse defi­niert hierbei eigene Anfor­de­rungen an die Werk­zeug­arten, denen das Bauteil stand­halten muss.

Zudem muss das Bauteil für jede Sicher­heits­klasse einen gewissen Zeitraum Einbruch­schutz gewähr­leisten. Jeder Hersteller eines Bauteils, welches mit einer Wider­stands­klasse zerti­fi­ziert werden soll, muss mehrere Exem­plare des Bauteils an ein unab­hän­giges und akkre­di­tiertes Prüf­labor senden. Verliefen die Labor­teste erfolg­reich, erhält das Bauteil das Zerti­fikat der geprüften Sicher­heits­klasse. Bauteile der Wider­stands­klassen RC 2 und RC 3 finden am häufigsten als Einbruch­schutz in Wohnungen und Häusern Gebrauch, RC 4 und RC 6 werden häufiger in besonders schutz­be­dürf­tigen Gewer­be­be­reichen, wie z.B. Banken eingesetzt.

Bauteile der Wider­stands­klasse RC 1N bieten hierbei mehr einen Schutz gegen körper­lichen Vanda­lismus, wie z.B. den Versuch eine Tür einzu­treten. Die Klassen RC 2/ RC 3 schützen zudem gegen typi­sches Werkzeug eines Einbre­chers, wie z.B. Brech­stangen, Schrau­ben­dreher oder Kuhfuß für einen Zeitraum von 3 bis 5 Minuten. Die Wider­stands­klassen RC 4 bis RC 6 schützen gegen profes­sio­nelles Einbruch­wer­kezug, wie z.B. Akku­schrauber, Schlagaxt, Säge­werkzeug (RC 4) bis hin zu schwerstem Gerät, wie z.B. Winkel­schleifer, Stichsäge oder Schlag­bohrer (RC 5, RC 6).

Die Wider­stands­klasse RC 4 muss Einbruch­schutz für 10 min gewähr­leisten, die Klassen RC 5 und RC 6 15 bis 20min. Wichtig ist hierbei, dass ein Produkt mit Wider­stands­klasse immer in einem passenden Umfeld einge­setzt werden muss. So muss eine z.B. Tür mit der Sicher­heits­klasse RC 6 auch einen den Anfor­de­rungen der Sicher­heits­klasse entspre­chenden Türrahmen erhalten.

Einbruchs­schutz – Diese Fragen stellen uns unsere Kunden

Erhöhen sie ihren Einbruchschutz
Erhöhen sie ihren Einbruchschutz

Im Rahmen einschlä­giger Studien wurden die größten Schwach­stellen von Häusern und Wohnungen vielfach heraus­ge­stellt. Demnach werden Einfa­mi­li­en­häuser zu über 95% über Fenster betreten. Hierzu zählen die normalen Fenster, welche sich in Reich­weite der Einbrecher befinden, Fens­ter­türen, wie z.B. die Terras­sentür oder Kellerfenster.

In Wohnungen von Mehr­fa­mi­li­en­häusern wird sich im Gegensatz dazu in den meisten Fällen über die Wohnungstür Eintritt verschafft. Jedoch werden auch hier Fenster oder Fens­ter­türen ohne instal­lierten Einbruch­schutz als Zugangs­mög­lichkeit genutzt, falls Sie in Reich­weite liegen. All diese Elemente lassen sich schnell und kosten­günstig mit Nach­rüst­pro­dukten absi­chern. Kontak­tieren Sie uns, um eine kostenlose Beratung vor Ort auszumachen.

Rolladen zur Einbruchsprävention
Rolladen zur Einbruchsprävention

Einfache Roll­laden besitzen zwar keinen inte­grierten Einbruch­schutz, können aller­dings trotzdem vor einem Großteil der Einbrecher wirksam schützen. Ein Großteil der Einbrecher besteht aus Gele­gen­heits­tätern, welche kein profes­sio­nelles Einbruchs­werkzeug nutzen. Stan­dard­werk­zeuge sind beispiels­weise Schrau­ben­zieher oder Meißel. Zudem versuchen die meisten Einbrecher nur über einen Zeitraum von maximal drei Minuten aktiv einzubrechen.

Gelingt dies in diesem Zeitraum nicht, suchen sich die Einbrecher meistens ein neues Objekt. Da das Entfernen einer Rolllade bei gleich­zei­tigem Öffnen des Fensters zudem sehr laut sein kann, besteht die Chance, dass die Rolllade die genannten drei Minuten über­steht. Dies garan­tiert Einbruchs­si­cherheit gegen einen gewissen Werk­zeug­umfang für einen bestimmten Zeitraum.

Einbruchschutz der wirklich hilft
Einbruch­schutz der wirklich hilft

Die effi­zi­en­teste Möglichkeit, um den Einbruch­schutz Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses zu gewähr­leisten sind sog. Nach­rüst­pro­dukte. Hiermit können Fenster und Türen einbruchs­sicher gestaltet werden. So können Sie Ihre Haustür beispiels­weise mit Tür-Zusat­z­­schlössern oder Türketten absi­chern oder einen Schutz­be­schlag instal­lieren lassen. Wenn Sie Ihre Fenster absi­chern möchten, bieten sich beispiels­weise Fens­ter­schlösser, Fens­ter­gitter oder eine Roll­la­den­si­cherung an.

Es gibt unzählige Nach­rüst­pro­dukte. Welche nun die besten sind, hängt von Ihren indi­vi­du­ellen Gege­ben­heiten ab. Wohnen Sie in einem Alt- oder Neubau? Wie ist die Beschaf­fenheit der Wände und Rahmen? Wie hoch bzw. breit sind Fenster und Türen? Lassen Sie sich von uns direkt bei Ihnen vor Ort beraten. Wir finden die für Sie sicherste Lösung.

Was tun nach einem Einbruch
Was tun nach einem Einbruch

Nachdem Sie die Polizei kontak­tiert haben machen Sie Fotos von den entstan­denen Schäden. Sie sollten hier alle Verän­de­rungen, die durch den Einbruch vorge­nommen wurden, fest­halten. Gibt es Spuren gewalt­samer Öffnung von Fenstern oder Türen? Wurden Schränke durch­wühlt oder umge­worfen? Gibt es Fußspuren im Wohnraum? Even­tuell auf einem Teppich? Halten Sie zudem genau fest, welche Gegen­stände entwendet wurden.

Zuerst sollten Sie nach Karten und Ausweisen gucken und diese gege­be­nen­falls sofort sperren lassen. Geben Sie wenn möglich den Wieder­be­schaf­fungswert jedes gestoh­lenen Gutes an. Kontak­tieren Sie nun Ihre Haus­rat­ver­si­cherung. Diese über­nimmt in den meisten Fällen die Kosten für die durch den Einbruch entstan­denen Schäden. Hierzu müssen aller­dings Spuren des Einbruchs klar erkennbar sein. Geben Sie daher Ihre Aufnahmen zusammen mit Ihrer Liste der gestoh­lenen Gegen­stände mit Wieder­be­schaf­fungswert bei der Versi­cherung ab.

Zudem müssen Ihre Fenster und die Haustür zum Zeit­punkt des Einbruchs verschlossen gewesen sein. Über die Poli­zei­be­amten erhalten Sie zudem eine Liste an Fach­be­trieben, welche die entstan­denen Schäden, wie zerbro­chene Fenster oder aufge­bro­chene Türen, repa­rieren. Sie können alter­nativ auch selbst einen Dienst­leister Ihrer Wahl beauftragen.

Was können Mieter verlangen
Was können Mieter verlangen

Der Vermieter ist nicht verpflichtet die Einbruch­si­cherheit für das vermietete Objekt zu erhöhen. Er ist lediglich für dessen Instand­haltung zuständig.

Möchte Ihr Mieter beispiels­weise eine Sicher­heitstür instal­lieren, muss er dies auf eigene Kosten machen. Ist jedoch das Schloss der Tür oder ein Fenster defekt, fällt dies unter Ihre reguläre Instandhaltungsverpflichtung.

Kosten von wirksamen Einbruchschutz
Kosten von wirk­samen Einbruchschutz

Auch hier ist der Preis wieder von Ihren indi­vi­du­ellen Anfor­de­rungen abhängig. Grund­sätzlich gilt: Je höher die Wider­stands­klasse, desto teurer.

Für einen effi­zi­enten Einbruch­schutz sollten Sie pro Fenster 250 Euro, für eine Balkon- oder Terras­sentür 350–400 Euro und für eine Haustür 1.500 Euro einplanen.

Förderungsmöglichkeiten zu Einbruchschutz
Förde­rungs­mög­lich­keiten zu Einbruchschutz

Die staat­liche Förderbank Kfw bietet Haus­be­sitzern und Mietern zwei Förder­pro­gramme für Maßnahmen zum Einbruch­schutz an. Die erste Möglichkeit besteht in einem zins­freien Kredit, der bis zu einer Höhe von 50.000 Euro bean­tragt werden kann. Zudem bietet sie im Rahmen eines zweiten Programmes einen Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchs­schutz an.

Bis zu einer Summe von 1.000 Euro über­nimmt die KfW hierbei 20% der entstan­denen Kosten. An darüber hinaus­ge­henden Kosten beteiligt sich die Kfw mit 10%. Die Gesamt­summe des Zuschusses ist hierbei auf 1.600 Euro begrenzt. Wenn Sie also beispiels­weise 1.200 Euro für eine Sicher­heitstür inkl. Instal­lation zahlen, bezu­schusst Sie die Kfw mit einem Betrag von 220 Euro.

Sichern Sie diese Bereiche
Sichern Sie diese Bereiche

Wie Sie sicher schon gemerkt haben, ist die Absi­cherung Ihres kompletten Wohn­raums ein komplexer Prozess. Um so wich­tiger ist es, dass Sie sich um die Schwach­stellen Ihres Wohn­raums kümmern. Schwach­stellen sind in den meisten Fällen folgende Bereiche:

  • erreichbare Fenster
  • Balkon- oder Terassentür
  • Wohnungstür
  • Kellertür
  • Keller­fenster

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